Kundeninfo 16.11.2020 PCR-Test für Mallorca

Blick auf den Flughafen von Palma de Mallorca -Son Sant Joan
Mallorca Palma Flughafen Son Sant Joan - Bild von Horacio Fernandez

Liebe Kunden,
sicherlich hat der ein oder andere von Ihnen bereits am Wochenende die Nachricht gehört: Ab dem 23. November 2020 braucht man einen (negativen) PCR-Test für Mallorca. Was heißt dies jetzt? Wie sind die Rahmenbedingungen? Worauf muss man achten? Da wir bereits etliche E-Mails mit Fragen bekommen haben, versuchen wir hier die Antworten zu liefern – zumindest soweit sie derzeit uns bekannt sind.

Wann braucht man einen PCR-Test für Mallorca?

Bei Einreisen aus einem als Risikogebiet definierten Land/Bundesland muss man ab dem 23. November 2020 am Flughafen (oder Fährhafen) einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wichtig: Das Ergebnis muss in Englischer oder Spanischer Sprache vorgelegt werden. Eine Deutsche Version wird nicht anerkannt. Das PCR-Test-Ergebnis kann entweder in Papierform mitgeführt und vorgelegt werden oder elektronisch auf dem Handy präsentiert werden.

Das Ergebnis des Tests muss dann auch bei der Einreiseanmeldung (siehe Kundeninfo vom 27.07.2020 Mallorca und der QR-Code) mit angegeben werden. Dafür wird derzeit eine entsprechende Information in das elektronische Formular eingearbeitet um die Angaben machen zu können.

Was muss das PCR-Test Ergebnis für Mallorca beinhalten?

Das Dokument des Test-Ergebnis muss folgenden Inhalte zwingend enthalten:

  • Ihr vollständiger Name,
  • Ihre Ausweis- oder Reisepassnummer,
  • das Datum, wann der Tests erfolgt ist,
  • Name und Kontaktdaten des Testzentrums, bei dem der Test durchgeführt worden ist,
  • die angewandte Testtechnik (natürlich bitte nur PCR)
  • das Testergebnis selbst.

Wo kann man sehen ob das eigene Land/Bundesland auf der Risikoliste von Spanien steht?

Diese Liste wird auf der Web-Seite des Gesundheitsministeriums von Spanien veröffentlicht: Ministerio de Sanidad – Spain Travel Health

Wird auch ein anderes Test-Ergebnis anerkannt?

Nein!! Der PCR-Test ist derzeit für Mallorca verpflichtend!

Derzeit ist im öffentlichen spanischen Gesetzblatt (BOE 298 vom 12. November 2020) klar definiert, dass nur der PCR-Test als diagnostisches Mittel zugelassen ist. Andere Test-Verfahren, wie z.B. Schnelltests mit Antigen oder Antikörpern, werden nicht anerkannt, solange diese nicht in der Europäischen Union akzeptiert sind.

Was ist wenn man keinen PCR-Test bei der Einreise vorweisen kann?

Nun, wie es in Spanien üblich ist sind die neuen Regelungen mit harten Strafen verbunden. Die Geldstrafen gehen von (bis zu) 3.000 Euro hoch bis 60.000 Euro. Dies ist in Spanien seit geraumer Zeit üblich um der jeweiligen Regelung einen entsprechenden Nachdruck zu verleihen.
Neben der zu erwartenden Geldstrafe muss man dann vor Ort einen Test machen und soll bis zum Ergebnis separat untergebracht werden. Alle Kosten sind vom Einreisenden zu tragen!

Wir wissen, dass mit all den Regeln und Bestimmungen dem ein oder anderen sicherlich derzeit das Reisen verleidet wird. Wir hoffen und wünschen uns nach wie vor, dass Sie sich nicht davon abhalten lassen, Mallorca zu besuchen und freuen uns Sie alle bald wieder zu sehen.

In der Zwischenzeit bleiben nur schöne Bilder und Videos, wie zum Beispiel das neuste Mallorca Video des Ballearischen Tourismus-Ministeriums unter dem Motto: Don’t stop dreaming

Wir sind weiterhin für Sie da und vor Ort und werden Sie auf dem Laufenden halten.
Unser Büro ist mit vorheriger Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet.
Bitte haben Sie dafür Verständnis und sprechen Sie Ihren Termin rechtzeitig mit uns ab.
Über Telefon, E-Mail oder Fax sind wir weiterhin für Sie erreichbar und für Sie da!

Liebe Grüße aus Mallorca und hoffentlich bis bald!
Ihr Jürgen Dreckmann, Perfect Mallorca

  16. November 2020
  Kategorie: Allgemein