Update: Nach dem Aus für das nationale Ferienvermietungs-Register – müssen Eigentümer ihre Gebühren zurückbekommen?

Symbolische Darstellung, erstellt mit KI -

Als wir am 26. Mai 2026 über das Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs zum nationalen Ferienvermietungs‑Register berichteten, stand vor allem eine Frage im Mittelpunkt:

Was bedeutet die Entscheidung ganz grundsätzlich für Eigentümer und Käufer von Ferienimmobilien auf Mallorca?

Inzwischen hat sich die Diskussion weitergedreht – und rückt einen Punkt in den Vordergrund, den damals viele Leser nur am Rande wahrgenommen haben: die von Eigentümern gezahlten Gebühren für den zentralen Mietregister‑Code.

Zur Erinnerung: Mit dem gekippten Register war der sogenannte Número de Referencia Único del Arrendamiento (NRUA) eingeführt worden, ein zentraler Code für kurzzeitige Vermietungen in ganz Spanien. Wer seine Immobilie als Ferienwohnung, für saisonale Vermietung oder zur Zimmervermietung anbieten wollte, sollte diesen Code beantragen und dafür eine Gebühr entrichten. Hunderttausende Anträge wurden gestellt, es flossen schnell beträchtliche Summen. Mit dem Urteil des Tribunal Supremo ist das zugrunde liegende Verfahren nun jedoch für nichtig erklärt worden – so, als hätte es die entsprechende Regelung nie gegeben.

Der Streit um die gezahlten Gebühren

Genau an dieser Stelle beginnt der aktuelle Konflikt. Die Registradores de la Propiedad, also die Registerführer, vertreten öffentlich die Auffassung, die Entscheidung des Gerichtshofs habe keine Rückwirkung. Die vergebenen Codes seien weiterhin gültig und nutzbar, daher sehe man keine Grundlage für eine Erstattung der gezahlten Gebühren. Aus Sicht vieler Eigentümer klingt das fast zynisch: Man hat eine Pflicht erfüllt, die sich im Nachhinein als unzulässig herausstellt, soll aber trotzdem auf den Kosten sitzen bleiben.

Auf der anderen Seite melden sich Fachanwälte für Immobilien‑ und Verwaltungsrecht zu Wort, die diese Lesart deutlich zurückweisen. Ihre Argumentation: Wenn eine Norm verfassungs‑ oder europarechtswidrig und damit von Anfang an unwirksam gewesen sei, könne eine Gebühr, die nur wegen dieser rechtswidrigen Pflicht erhoben wurde, nicht einfach behalten werden. Einige Juristen sprechen bereits offen von möglichen Sammelklagen und von der Chance, die gezahlten Beträge zurückzufordern. Die Debatte dreht sich also nicht mehr nur um das „Ob“ des Registers, sondern um das „Wer zahlt am Ende die Rechnung?“.

Was bedeutet das für Eigentümer auf Mallorca?

Für Eigentümer, insbesondere für internationale Eigentümer auf Mallorca, die sich ohnehin in einem komplexen Regelwerk zurechtfinden müssen, ist diese Situation alles andere als angenehm. Viele haben in gutem Glauben gehandelt, ihren Code beantragt, Gebühren überwiesen und werden nun mit juristischen Feinheiten zu Rückwirkung, Nichtigkeit und Zuständigkeiten konfrontiert. Gleichzeitig ist wichtig zu betonen, was dieses Streitfeld nicht verändert: Die von uns im Beitrag vom 26. Mai beschriebenen regionalen Regeln auf den Balearen gelten unverändert weiter. Das Urteil schafft das nationale Register ab, aber es macht keine einzige illegale Ferienvermietung legal – und es ersetzt auch nicht die balearischen Vorschriften zu Lizenzen, Zonierung und Nutzungsdauer.

Wer heute auf Mallorca vermietet oder eine Ferienimmobilie mit Vermietungsoption kaufen möchte, muss sich also weiterhin an den balearischen Rahmen halten. Die Musik spielt rechtlich gesehen nach wie vor vor allem auf regionaler und kommunaler Ebene – das nationale Register war eher eine zusätzliche Schicht Bürokratie, die jetzt wieder verschwunden ist.

Was betroffene Eigentümer jetzt sinnvoll tun können

Was können Eigentümer tun, die konkret betroffen sind? Wer einen NRUA beantragt und Gebühren gezahlt hat, sollte zunächst alle Unterlagen zusammenhalten: Antragsbestätigungen, Zahlungsbelege, Schriftwechsel mit den Registradores. Es geht im Moment noch nicht darum, übereilt zu handeln, sondern darum, vorbereitet zu sein, falls sich rechtliche Möglichkeiten eröffnen oder erste Urteile zur Erstattung ergehen.

Im zweiten Schritt ist eine individuelle rechtliche Einschätzung sinnvoll. Ein auf spanisches Immobilien‑ und Verwaltungsrecht spezialisierter Anwalt kann klären, ob im konkreten Fall Chancen auf Rückerstattung bestehen und ob der Weg über eine Sammelklage oder eine eigene Klage sinnvoll ist – oder ob es besser ist, zunächst abzuwarten, wie erste Verfahren ausgehen. Wichtig ist dabei, sich nicht von Überschriften verunsichern zu lassen, sondern die eigene Situation sauber prüfen zu lassen.

Unsere Rolle als Perfect Mallorca: Klarheit statt Schlagzeilen

Aus Sicht von Perfect Mallorca ändert sich an unserer Grundhaltung nichts: Rechtssicherheit geht vor – und zwar von Anfang an. Das Urteil zum nationalen Register, die jetzige Diskussion um mögliche Rückzahlungen und der Gegensatz zwischen Registradores und Anwälten zeigen, wie dynamisch und zum Teil widersprüchlich sich das Umfeld rund um Ferienvermietung in Spanien entwickelt. Für Eigentümer und Käufer auf Mallorca bedeutet das, dass sie sich zwei Dinge sichern sollten: eine immobilienfachliche Begleitung, die Markt, Standorte und Objekte wirklich kennt, und eine juristische Begleitung, die die jeweils aktuelle Rechtslage sauber einordnet.

Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca besitzen und von der Registrierung im nationalen System betroffen sind oder darüber nachdenken, in eine Ferienimmobilie zu investieren, begleiten wir Sie gern als Ihr Partner vor Ort. Wir ersetzen keine Rechtsanwaltskanzlei, aber wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen, passende Experten einzubinden und Ihre Entscheidungen nicht auf Schlagzeilen, sondern auf Fakten zu stützen. Ihr Mallorca‑Projekt soll nicht von juristischen Überraschungen geprägt sein, sondern von einem klaren, gut vorbereiteten Start.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

PM Buyer Analyse

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  20. Juni 2026
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