Testament auf Mallorca und was Sie darüber wissen sollten

Mein letzter Wille
Mein letzter Wille - Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Gewiss dies ist ein Thema, was man eigentlich von sich drängt und nicht angehen will. Dies ist schon so in der Heimat und erst recht auf Mallorca unter der Sonne. Trotzdem gibt es gute Gründe über ein Testament in Spanien nachzudenken. Da wir hierzu immer wieder von Kunden angesprochen werden, haben wir in unserem Beitrag das Testament auf Mallorca und was Sie darüber wissen sollten die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht zusammengefasst.

Lesedauer ca. : 5 Minuten

Warum sollten Sie ein das Testament in Spanien machen?

Die meisten von Ihnen werden in Ihrer Heimat schon eher an ein Testament denken. Was auch völlig ok und der richtige Weg ist. Nun haben wir aber in Spanien einige Regeln bei denen das spanische Testament sehr hilfreich sein kann. Im Todesfall haben die Erben nämlich z. B. nur 6 Monate Zeit das Erbe zu erklären und die entsprechenden Erbschaftssteuern zu entrichten. Bei einer späteren Erklärung fallen entsprechende Strafzuschläge an.

Aber der wesentliche Grund aus unserer Sicht ist, dass die Erben im Ernstfall in Spanien schneller über alle Besitztümer in Spanien egal ob Immobilie, Bankkonto oder Auto verfügen können. Die Abwicklung des Nachlasses in Spanien ist mit einem spanischen Testament wesentlich unkomplizierter und schneller. Es reicht dann einfach nur eine internationale Sterbeurkunde, damit man in Spanien das Erbe antreten kann. Andernfalls muss man auf den internationalen Erbschein im Heimatland warten und dies kann, je nach Situation, sehr lange dauern bis dieser ausgestellt wird.

Ohne den Erbschein kann dann z.B. die Umtragung einer Immobilie und damit ggf. auch der Verkauf einer Immobilie nicht erfolgen. Die Bankkonten werden erst nach Vorlage eines entsprechenden spanischen notariellen Erbschafts-Urkunde zugänglich für die Erben.

Notarielles Testament oder privat Handschriftlich?

Testamente in Spanien sollten Sie auf jeden Fall vor einem Notar beurkunden lassen. Nur so stellen Sie die Gültigkeit des Testamentes sicher. Handgeschriebene private Testamente haben oft keine bzw. nur eingeschränkte Wirkung. Hier wird sonst erst im Ernstfall eine Prüfung vorgenommen, ob alle Anforderungen erfüllt sind.

Zentralregister für Testamente

Die bei einem Notar erstellten Testamente werden nach der Ausfertigung vom Notar automatisch im zentralen Register in Madrid hinterlegt. Hier kann im Erbfall eine entsprechende Anfrage erfolgen und man erhält das aktuelle Testament.

Was wird im Testament geregelt?

Jede Person erstellt für sich ein Testament in dem festgelegt wird, wer die Besitztümer in Spanien nach welchem Recht erben soll.

Ein gemeinsames Testament wie z.B. in Deutschland das „Berliner Testament“ gibt es in dieser Form nicht in Spanien.

Anwendbares Erbrecht

Grundsätzlich gilt für die Erbschaften seit 2015, dass das Erbrecht des Landes angewendet wird, in dem der Hauptwohnsitz des Erblassers in den letzten 6 Monaten gewesen ist. Seit diesem neuen Recht muss im Testament zwingend das geltende Erbrecht, welches angewendet wird, genannt werden. Für unsere Kunden aus Deutschland, die keine Residenten auf Mallorca sind, empfehlen wir klar die Anwendung des deutschen Erbrechts. Damit dies im Einklang mit ihren Themen in Deutschland ist und nicht schon allein wegen unterschiedlicher Rechtsvorschriften mit Festlegungen in Deutschland kollidiert.

Benennung der Erben

Sie können zum einen den bzw. die Erben benennen die Ihren Besitz erben sollen, aber zusätzlich können Sie auch für den Fall, dass der gedachte Erbe nicht mehr zur Verfügung steht oder das Erbe ablehnt, Ersatzerben benennen.

Erforderliche Informationen

Zum jedem Erblasser benötigen wir die folgenden Informationen:

  • aktuelle Ausweispapiere des Erblassers
  • Informationen zum Erblasser
    • verheiratet oder geschieden
      • ggf. die wievielte Ehe
    • Kinder und aus welcher Ehe
      • vollständige Namen der Kinder
  • Informationen zu den Eltern
    • vollständiger Name der Mutter
    • vollständiger Name des Vaters
    • Angabe ob bereits verstorben oder noch lebend
  • Angabe von einem oder mehreren Erben mit vollständigen Namen und in welcher Verbindung diese zum Erblasser stehen
    • Kopie des aktuellen Ausweises
  • Evtl. Angabe von einem oder mehreren Ersatzerben mit vollständigem Namen und ebenfalls in welcher Verbindung diese zum Erblasser stehen
    • Kopie des aktuellen Ausweises

Vorbereitung des Testaments

In Zusammenarbeiten und unter der Beratung durch den Notar wird das entsprechende Testament aufgesetzt. Da die meisten unserer Kunden nicht ausreichend Spanisch sprechen, erstellen wir dann eine komplette Übersetzung des Testaments, damit dies dann überprüft werden kann. Diese Übersetzung ist Teil der Testaments-Urkunde. Also wird in diesem Fall die Urkunde in Spanisch – Deutsch erstellt und unterzeichnet. Sobald wir den Entwurf des Testaments inklusive Übersetzung vorliegen haben, wird diese mit dem Kunden besprochen und redigiert.

Kosten das Testament auf Mallorca

Hier sind die meisten Kunden erstaunt, da in Spanien bei Berechnung der Notargebühr nicht nach dem Wert sondern nach der Ausführlichkeit/Länge des Testaments berechnet wird. Insofern kostet ein Testament bei einem spanischen Notar in der Regel zwischen 60 und 100 Euro pro Person. Hinzukommen dann die begleitenden Dienstleistungen wie Vorbereitung, Übersetzung, Besprechung und Begleitung zum Notar, so dass sich die Gesamtkosten auf ca. 250,- Euro (zzgl. IVA) pro Testament belaufen.

Wichtig zu wissen

Weitergehende Beratung

Die obigen Ausführungen gelten nur für „normale“ Umstände. Diese Vorgehensweise kann bei speziellen Themen oder schwierigen Familienverhältnissen nicht sinnvoll sein. Hier empfehlen wir dann entsprechende Beratung durch spezialisierte Anwälte bzw. Notare. Gleiches gilt für die Situation mit ausgeklügelten Erbverträgen. Im Rahmen der ersten Gespräche zu dem Thema kann man dies schon erkennen und wir ziehen dann entsprechende Fachleute hinzu. Dann greift auch die Kostendarstellung oben nicht, da die Einbindung entsprechender Fachleute auch entsprechende Kosten verursacht.

Weltvermögen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem obigen Weg ausschließlich um die Vermögenswert in Spanien dreht. Es geht darum im Ernstfall die Nachlass-Abwicklung in Spanien für normale Fälle zu vereinfachen. Sie sollten grundsätzlich in ihrem Heimatland einen entsprechenden „Letzten Willen“ verfügen.

Sich mit dem eignen „Letzten Willen“ zu befassen ist wirklich nicht eine beliebte Sache, aber extrem notwendig! Wir hoffen wir konnten Ihnen mit unserer Information das Testament auf Mallorca und was Sie darüber wissen sollten einen Einblick in das Thema geben. Im Rahmen unserer Betreuung haben wir in den letzten Jahren schon einige Kunden bei der Vorbereitung und Erstellung Ihres Testaments auf Mallorca begleitet. Insofern haben wir hier sehr gute praktische Erfahrung gesammelt, von der Sie profitieren können. Bei Fragen stehen wir Ihnen wie immer sehr gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße aus Mallorca und hoffentlich bis bald!
Ihr Jürgen Dreckmann, Perfect Mallorca

Sie haben Fragen zum Thema testament auf Mallorca oder benötgen Hilfe dabei?

Gerne klären wir Ihre Fragen rund um Ihr Testament auf Mallorca und begleiten Sie bei der Erstellung. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen und melden uns kurzfristig.

  22. März 2021
  Kategorie: Perfekt betreut